Leasing-Lexikon

Das Leasing-ABC einfach erklärt – von A wie Abschreibung bis Z wie Zulassung.

A

Abschreibung (AfA)

Automobile sind Gegenstände des Anlagevermögens und unterliegen einer verbrauchsbedingten Abnutzung. Sie können, sofern das Auto gekauft bzw. finanziert ist, während einer bestimmten Dauer von gewerblichen Nutzern steuerlich abgesetzt werden (AfA = Absetzung für Abnutzung).

Andienungsrecht

Ein vertragliches Recht der Leasinggeberin. Es bedeutet, dass sie Ihnen am Ende der Laufzeit das Auto zu einem zuvor vereinbarten Preis zum Kauf anbieten kann. In manchen Verträgen sind Sie verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen.

Anzahlung

Siehe Sonderzahlung.

Auflösung von Leasingverträgen

Ist eine wirtschaftliche Nutzung des Fahrzeugs nicht mehr sinnvoll, kann eine Auflösung des Leasingvertrags einvernehmlich erfolgen.

B

Berechnungsgrundlage

Die Berechnungsgrundlage, oder auch Mietberechnungsgrundlage, ist definiert durch den Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich der Sonderzahlung.

Betriebswirtschaftliche Vorteile

Unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten lassen sich für den gewerblichen Leasingnehmer folgende Vorteile darstellen:

  • Erhaltung der Liquidität
  • Keine Kapitalbindung
  • Planbare Kosten
  • Leasingbeträge sind voll steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben
  • Kostenreduktion bei Fuhrparkkunden durch Übertragung der Fuhrpark-Administration an den Leasinggeber
  • Sicherung der Mobilität durch einen jungen Fuhrpark

Der wesentliche Vorteil für den privaten Leasingnehmer ist die niedrige monatliche Belastung durch niedrige monatliche Leasingbeträge. Ferner hat der Leasingnehmer immer ein attraktives Fahrzeug, da die Laufzeit der Leasingverträge in der Regel 36 bis 48 Monate beträgt.

Bilanzneutralität

Beim Kauf und bei der Finanzierung müssen die Kraftfahrzeuge vom geschäftlichen Leasingnehmer bilanziert werden. Leasingfahrzeuge werden dagegen immer beim Leasinggeber bilanziert und erscheinen damit nicht im Anlagevermögen des Leasingnehmers.

Bonitätsprüfung

Die Prüfung der ALD LF, ob Sie die monatlichen Leasingraten bezahlen können. Die ALD LF schaut sich dazu Ihre finanzielle Situation an, zum Beispiel Ihr Einkommen, Ihre Ausgaben und ob Sie schon andere Schulden haben.

Bürgschaft

Bürgschaften sind zur Absicherung eines Leasingvertrags möglich und werden ggf. durch den Leasinggeber angefordert.

D

Dienstleistungen

Leasingverträge werden in zunehmendem Maße durch zusätzliche Dienstleistungen erweitert, die bis zum kompletten Fuhrparkmanagement reichen. Wir bieten aktuell an:

  •  GAP-Deckung
  •  Technik-Service
  •  Tank-Service
  •  Versicherungs-Service
  •  Mietwagen-Service
  •  Reporting-Service
  •  Kfz-Steuer- und Rundfunkgebühren-Service

Drittkäuferbenennungsrecht

Da der Leasingnehmer aus rechtlichen Gründen bei Beendigung des Leasingvertrags das Leasingfahrzeug nicht kaufen darf, kann er bei Verträgen mit Restwertabrechnung im Rahmen des Drittkäuferbenennungsrechtes einen Dritten als Käufer benennen, der das Auto zum Marktwert erwerben möchte.

Ausnahme: beim Restwertvertrag mit Andienungsrecht kann der Leasinggeber dem Leasingnehmer das Fahrzeug am Laufzeitende zum Kauf andienen.

E

Eigentümer

Grundsätzlich ist die Leasinggesellschaft Eigentümerin des Leasingfahrzeugs, obwohl die Zulassung auf den Leasingnehmer erfolgt. Das hat für den geschäftlichen Leasingnehmer den Vorteil, dass die Objekte nicht in seiner Bilanz erscheinen und die Leasingbeträge sofort als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar sind. (siehe auch: Halter des Leasingfahrzeuges, Bilanzneutralität)

F

Fälligkeit

Der Zeitpunkt, zu dem eine Leasingrate bezahlt werden muss. Dieser Termin ist im Leasingvertrag genau festgelegt.

Fernabsatzgesetz

Im Juni 2000 verabschiedete der Bundestag ein neues Verbraucherschutzgesetz, das sogenannte Fernabsatzgesetz (FernAbsG), das grundsätzlich für alle Verträge gilt, die unter dem ausschließlichen Einsatz von Fernkommunikationstechniken angebahnt und abgeschlossen werden. Fernkommunikationsmittel in diesem Sinne sind insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk-, Tele- und Mediendienste.
Den Unternehmer verpflichtet das FernAbsG zur weitreichenden Information des Verbrauchers, betreffend:

  • eindeutig erkennbarer geschäftlicher Zweck und Identität des Lieferanten
  • wesentliche Merkmale der Ware bzw. Dienstleistung,
  • Vertragsbeginn,
  • Mindestlaufzeit bei Dienstleistungsverträgen,
  • Zahlungs- und Lieferbedingungen,
  • Belehrung über das Bestehen eines Widerrufs- bzw. Rückgaberechts

Neben der Informationspflicht für den Unternehmer räumt das Fernabsatzgesetz dem Verbraucher ein besonderes Kündigungsrecht ein, (§3 FernAbsG i.V.m §361a BGB). Der Verbraucher kann den Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Erfüllt der Unternehmer seine Informationspflichten nicht, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen und der Kunde kann sogar noch innerhalb von 4 Monaten nach Lieferung frei widerrufen.
Ein Widerrufsrecht besteht nur dann nicht, wenn die Waren auf persönliche Bedürfnisse der Kunden zugeschnitten sind oder aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für die Rücksendung geeignet sind (dies gilt auch für Software, die online zur Verfügung gestellt wird) oder für Waren, die schnell verderben würden.

Full-Service

Unser Produktspektrum beinhaltet umfassende Dienstleistungen, bei deren Nutzung dem gewerblichen Fuhrparkbesitzer die komplette Fuhrparkverwaltung abgenommen wird. Dies sind zum Einzelnen:

  • Technik-Service
  • Tank-Service
  • Versicherungs-Service
  • Mietwagen-Service
  • Reporting-Service
  • Kfz-Steuer- und Rundfunkgebühren-Service

G

GAP-Deckung

Eine zusätzliche Absicherung, die Sie beim Leasing vor hohen Kosten schützt. Sie greift, wenn Ihr Auto gestohlen wird oder einen Totalschaden hat. In diesem Fall zahlt die Vollkaskoversicherung nur den sogenannten Wiederbeschaffungswert, also den aktuellen Wert eines vergleichbaren Autos. Die GAP-Deckung übernimmt die Differenz zwischen diesem Betrag und den noch offenen Zahlungen aus dem Leasingvertrag.

Gebrauchtwagen-Leasing Voraussetzungen

Sie suchen sich bei einem Automobilhändler einen Gebrauchtwagen aus.

  • Das gebrauchte Fahrzeug darf nicht älter als 6 Jahre sein
  • Die Mehrwertsteuer muss separat ausweisbar sein
  • Die Fahrzeugrechnung an uns muss vom Autohändler ausgestellt sein
  • Der Kilometerstand darf maximal 100.000 km betragen

Lassen Sie sich immer ein Angebot des Händlers geben, auf dem neben der genauen Fahrzeugspezifikation auch Erstzulassung, die komplette Fahrgestellnummer und Kilometerstand zu entnehmen sind.

Die Berechnungsgrundlage für Gebrauchtwagen-Leasing (Kaufpreis abzüglich Anzahlung) muss mindestens EUR 8.000 betragen.

Eine Vollkaskoversicherung ist ab einer Berechnungsgrundlage (Kaufpreis abzüglich Sonderzahlung) von EUR 12.500 obligatorisch.

Geldwerter Vorteil

Der geldwerte Vorteil wird nach verschiedenen Varianten ermittelt und abgerechnet. Die in der Praxis häufige 1%-Lösung bedeutet, dass monatlich 1% des Brutto-Neuwagen-Listenpreises (inklusive Extras) für die Steuerberechnung angesetzt werden.

Gewährleistung

Der Leasinggeber tritt mit dem Leasingvertrag alle Gewährleistungsansprüche an Sie ab. Sie treten also gegenüber dem Hersteller oder Lieferanten als Käufer auf und sind berechtigt und verpflichtet, alle Gewährleistungsansprüche wahrzunehmen.

H

Halter des Leasingfahrzeuges

Sie sind Halter des Fahrzeuges. Die Zulassung erfolgt auf Ihren Namen. Sie erwerben damit das Nutzungsrecht am Fahrzeug und sorgen für die Betriebs- und Verkehrssicherheit.

I

Inspektion

Eine regelmäßige technische Überprüfung in der Werkstatt, um die Sicherheit und Funktionsfähigkeit des Autos zu sichern.

Instandhaltung

Die vom Hersteller / Importeur vorgeschriebenen Wartungsintervalle sind zur Wahrung der Garantieansprüche einzuhalten.

K

Kfz-Steuer und Rundfunkservice

Diese beiden Positionen haben wir als durchlaufenden Posten mit in unser Full-Service-Angebot integriert.

Kilometerleasing

Eine Form des Leasingvertrags, bei der eine bestimmte Kilometeranzahl im Vertrag vereinbart wird. Fahren Sie mehr, müssen Sie die zusätzlichen Kilometer bezahlen. Fahren Sie weniger, können Sie unter Umständen Geld zurückerhalten.

L

Laufzeit von Leasingverträgen

Der fest vereinbarte Zeitraum, in dem der Leasingvertrag gilt. Sie beginnt mit der Übergabe des Autos und endet mit der Rückgabe.

Leasing

Leasing bedeutet, dass Sie ein Fahrzeug für eine festgelegte Zeit nutzen dürfen, ohne es zu erwerben. Für die Nutzung des Fahrzeugs zahlen Sie eine feste monatliche Rate.

Leasingbeträge

Beim Leasing wird mit den Leasingbeträgen aufgrund der Teilamortisation nur die Differenz zwischen dem Fahrzeugpreis und dem Restwert zuzüglich Zinsen gezahlt. Für die Gebrauchsüberlassung des Fahrzeuges und für die ggf. zusätzlich vereinbarten Leistungen werden monatlich Leasingbeträge entrichtet.

Sie bleiben während der Dauer des Leasingvertrages fix und machen die Fahrzeug- bzw. Fuhrparkkosten für den Leasingnehmer zu einer überschaubaren und einfach zu kalkulierenden Größe. Wir geben während der Laufzeit lediglich solche Kostenerhöhungen an den Leasingnehmer weiter, die sich aus Veränderungen in der steuerlichen Gesetzgebung ergeben (z.B. Mehrwertsteuer, Kraftfahrzeugsteuer). Gleiches gilt für Änderungen der Versicherungsprämien beim Full Service.

Leasingerlasse

Die Leasingerlasse sind Richtlinien des Bundesfinanzministeriums zur steuerlichen Behandlung von Leasingverträgen. Es handelt sich dabei um den Vollamortisationserlass für Mobilien vom 19.04.1971 (Der Bundesminister der Finanzen IV, B/2 – S 2170 – 31/71) und den Teilamortisationserlass für Mobilien vom 22.12.1975 (Der Bundesminister der Finanzen IV, B/2 – S 2170 – 161/75).

Die Berücksichtigung dieser Erlasse sichert die steuerliche Anerkennung der juristischen und wirtschaftlichen Eigentümereigenschaft für den Leasinggeber (Eigentümer). Hieraus ergeben sich auch die steuerlichen Vorteile für den gewerblichen Leasingnehmer.

Leasinggeber

Die ALD LF, die Eigentümerin des Autos bleibt und es Ihnen für die Dauer des Vertrags zur Nutzung überlässt.

Leasingnehmer

Sie als Kundin oder Kunde, der das Auto während der Laufzeit nutzen darf und dafür die Leasingraten zahlt.

Leasingrate

Sie als Kundin oder Kunde, der das Auto während der Laufzeit nutzen darf und dafür die Leasingraten zahlt.

Liquidität

Liquidität bedeutet Zahlungsfähigkeit. Leasing schont Ihre Liquidität, weil Sie mit den Leasingbeträgen nur für die Nutzung des Fahrzeugs zahlen und keine Vorfinanzierung nötig ist

M

Mehrkilometer / Minderkilometer

Mehrkilometer sind die Kilometer, die Sie am Ende der Laufzeit über die vereinbarte Kilometerzahl hinaus gefahren sind und die Sie nachzahlen müssen. Minderkilometer sind gefahrene Kilometer unterhalb der vereinbarten Grenze. Für diese können Sie Geld zurückbekommen.

Mietwagen-Service

Im Rahmen der zusätzlichen Dienstleistungen für geschäftliche Kunden bieten wir den Mietwagen-Service für temporär entstehenden kurzfristigen Bedarf an.

N

Nutzungsdauer, betriebsgewöhnliche

Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer entspricht der AfA-Zeit gemäß den amtlichen AfA-Tabellen, z.B. 6 Jahre für Kraftfahrzeuge. Siehe auch Abschreibung.

P

Pay-As-You-Earn-Effekt

Die Leasingbeträge werden vom geschäftlichen Leasingnehmer aus den mit dem Fahrzeug erwirtschafteten Erträgen finanziert, d. h. „Zahle, wie du verdienst“.

Privat-Leasing

Der Vorteil beim Privat-Leasing liegt darin, dass Sie nicht den vollen Kaufpreis zahlen, sondern nur die Differenz zwischen Anschaffungspreis und voraussichtlichem Gebrauchtwagenwert einschließlich Zinsen.

Ferner ist die Mehrwertsteuer nur auf die Leasingbeträge und die Sonderzahlung zu entrichten. Die Mehrwertsteuer auf den Restwert zahlen Sie als Leasingnehmer nicht. Privat-Leasing ermöglicht es Ihnen, alle Vorteile eines jungen Fahrzeuges zu nutzen:

  1. immer den aktuellsten Sicherheitsstandard
  2. immer die modernste Technologie
  3. geringes Reparaturrisiko

R

Reporting-Service

Zu fest vereinbarten Terminen werden dem geschäftlichen Kunden aktuelle Daten über den Fuhrpark zur Verfügung gestellt. Siehe auch Dienstleistungen.

Restwert

Der Wert, den das Auto voraussichtlich am Ende der Leasingzeit noch haben wird. Der Restwert ist besonders wichtig bei einem Restwertleasing.

Restwertleasing

Eine Variante des Leasingvertrags, bei der ein fester Restwert von Anfang an im Vertrag vereinbart ist. Dieser Wert ist der Betrag, den das Auto am Ende der Leasingzeit voraussichtlich noch haben soll und der der ALD LF zusteht.

Restwertrisiko

Das Risiko, dass der tatsächliche Wert des Fahrzeugs am Ende der Leasinglaufzeit unter dem vertraglich vereinbarten Restwert liegt und der Leasingnehmer die Differenz ausgleichen muss.

S

Sale and lease back

Unter „Sale and lease back“ versteht man den Verkauf der eigenen Fahrzeuge an eine Leasinggesellschaft, wobei gleichzeitig für diese Objekte Leasingverträge abgeschlossen werden

Service-Card

Geschäftliche Fuhrparkkunden, die mit uns einen Service-Vertrag abgeschlossen haben, werden mit unserer Service-Card ausgestattet. Damit können Wartungs- und Verschleißreparaturen sowie Reifenersatz bargeldlos abgewickelt werden. Die autorisierten Fachwerkstätten rechnen dann direkt mit uns ab.

Sonderausstattung

Unter Sonderausstattung versteht man zusätzliche Ausstattungsdetails, die auf Wunsch des Kunden direkt ab Werk in das Fahrzeug eingebaut werden.

Sonderzahlung

Beim Privat-Leasing wird üblicherweise eine Sicherheits- bzw. Eigenleistung in Form einer Sonderzahlung vereinbart. Die Sonderzahlung verringert die Berechnungsgrundlage und somit die monatlichen Leasingbeträge. Auch beim geschäftlichen Leasing kann eine Sonderzahlung vereinbart werden. Alternativ zur Sonderzahlung kann auch eine entsprechende Kaution hinterlegt werden.

Steuerliche Vorteile

Leasingbeträge sind für den gewerblichen Leasingnehmer steuerlich sofort abzugsfähige Betriebsausgaben und verringern damit die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer.

T

Tank-Service

Den geschäftlichen Kunden wird mit Tankkarten bargeldloses Tanken an über 10.000 Tankstellen bundesweit ermöglicht. Die Abrechnung erfolgt nach Ist-Kosten. Selbstverständlich ist das Reporting inklusive. Siehe auch Dienstleistungen.

Technik-Service

Unsere Service-Card (Voraussetzung ist der Abschluss eines Service-Vertrags) ermöglicht dem Kunden, Reparaturen, Inspektionen und AU-/HU-Gebühren bei autorisierten Werkstätten bargeldlos zu begleichen. Haben Sie diesen Service abgeschlossen, übernimmt die ALD LF das Risiko der Reparaturkostenentwicklung! Siehe auch Dienstleistungen.

Teilamortisation

Als Amortisation wird die planmäßige Tilgung einer Verbindlichkeit bezeichnet. Beim Kfz-Leasing erfolgt eine Amortisation nur zum Teil, da mit den Leasingbeträgen lediglich die Differenz zwischen Anschaffungspreis und voraussichtlichem Gebrauchtwagenwert inklusive Zinsen abgedeckt wird. Durch die Teilamortisation ergeben sich die attraktiven monatlichen Leasingbeträge.

Totalschaden

Ein Totalschaden liegt vor, wenn ein Auto so stark beschädigt ist, dass sich eine Reparatur nicht mehr lohnt oder unmöglich ist.

U

Unfall

Wird der Leasingnehmer unverschuldet in einen Unfall verwickelt, so trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung sämtliche Kosten im Zusammenhang mit diesem Unfall. Bei einem selbstverschuldeten Unfall kommt die Vollkaskoversicherung für die anfallenden Reparaturkosten und die Abschleppkosten bis zur nächsten Werkstatt auf.

V

Verbraucher

Eine Privatperson, die das Auto ausschließlich für private Zwecke nutzt und nicht für ein Unternehmen oder für berufliche Tätigkeiten.

Versicherungspflicht

Zu Ihrem Schutz ist es erforderlich, das Leasingfahrzeug Vollkasko zu versichern. Nur mit diesem Versicherungsschutz sind Sie bei einem Unfall durch eigenes Verschulden abgesichert. Für geschäftliche Leasingnehmer ist die Übernahme der Haftpflicht- und Kaskoversicherung des Fahrzeuges als zusätzliche Dienstleistung in unserem Angebot enthalten.

Bei Einschluss dieser Dienstleistung übernehmen wir die gesamte Schadensabwicklung und die Vorfinanzierung der Unfallreparaturkosten. Zusätzlich bieten wir zu günstigen Konditionen den Abschluss einer Rechtsschutz- und Schutzbriefversicherung sowie Insassen-/Unfallversicherung an. Auch für Privatkunden haben wir Leasingangebote, die die Vollkasko- und Haftpflichtversicherung zu Sonderkonditionen beinhalten.

Versicherungs-Service

Die ALD Lease Finanz handelt für Sie günstige Konditionen aus, erstellt komplette Versicherungskonzepte, wickelt im Falle eines Falles unkompliziert rundum alle Schäden ab, vermittelt Mietwagen, macht Ansprüche beim Versicherer oder Dritten geltend. Für Privatkunden und geschäftliche Einzelkunden besteht ein attraktiver Pauschaltarif. Siehe auch Dienstleistungen.

Vertragsformen

Man unterscheidet 3 verschiedene Vertragsformen:

  1. Kilometervertrag
  2. Restwertvertrag
  3. Restwertvertrag mit Andienungsrecht

W

Wartung

Regelmäßige Pflege und technische Kontrolle des Fahrzeugs, die oft beim Full Service Leasing inkludiert ist.

Widerrufsrecht

Das gesetzliche Recht, einen Leasingvertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss rückgängig zu machen.

Wiederbeschaffungswert

Der Betrag, den man benötigt, um ein gleichwertiges Auto wie das beschädigte oder gestohlene Fahrzeug erneut zu kaufen.

Z

Zahlungsverzug

Wenn eine Leasingrate nicht rechtzeitig gezahlt wird, geraten Sie automatisch in Verzug. Dadurch können zusätzliche Kosten entstehen, zum Beispiel Verzugszinsen oder Gebühren.

Zubehör (Nachträgliches)

Hierbei handelt es sich um Zubehör, das ab Werk nicht lieferbar ist. Bei Einbau von umfangreichem Zubehör ist eine vorherige Abstimmung mit dem Leasinggeber notwendig.

Zulassung

Die Fahrzeuge werden auf Ihren Namen zugelassen (Privatleasing) oder auf den Ihrer Firma (geschäftliches Leasing, Dienstwagenleasing).