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A
Automobile sind Gegenstände des Anlagevermögens und unterliegen einer verbrauchsbedingten Abnutzung. Sie können, sofern das Auto gekauft bzw. finanziert ist, während einer bestimmten Dauer von gewerblichen Nutzern steuerlich abgesetzt werden (AfA = Absetzung für Abnutzung).
Der Vertrag mit Andienungsrecht ist eine Variante der im Autoleasing üblichen Teilamortisationsverträge mit Restwertabrechnung. Hierbei kann der Leasinggeber dem Leasingnehmer das Fahrzeug am Vertragsende andienen, d.h. verkaufen. Der Leasingnehmer hat hierdurch allerdings kein Anrecht auf das Fahrzeug am Ende der Laufzeit.
Siehe Sonderzahlung.
Ist eine wirtschaftliche Nutzung des Fahrzeugs nicht mehr sinnvoll, kann eine Auflösung des Leasingvertrags einvernehmlich erfolgen.
B
Die Berechnungsgrundlage, oder auch Mietberechnungsgrundlage, ist definiert durch den Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich der Sonderzahlung.
Unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten lassen sich für den gewerblichen Leasingnehmer folgende Vorteile darstellen:
- Erhaltung der Liquidität
- Keine Kapitalbindung
- Planbare Kosten
- Leasingbeträge sind voll steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben
- Kostenreduktion bei Fuhrparkkunden durch Übertragung der Fuhrpark-Administration an den Leasinggeber
- Sicherung der Mobilität durch einen jungen Fuhrpark
Der wesentliche Vorteil für den privaten Leasingnehmer ist die niedrige monatliche Belastung durch niedrige monatliche Leasingbeträge. Ferner hat der Leasingnehmer immer ein attraktives Fahrzeug, da die Laufzeit der Leasingverträge in der Regel 36 bis 48 Monate beträgt.
Beim Kauf und bei der Finanzierung müssen die Kraftfahrzeuge vom geschäftlichen Leasingnehmer bilanziert werden. Leasingfahrzeuge werden dagegen immer beim Leasinggeber bilanziert und erscheinen damit nicht im Anlagevermögen des Leasingnehmers.
Vor dem Abschluss eines Leasingvertrages informiert sich der Leasinggeber über den Leasinginteressenten (wie bei Kreditvorgängen, Darlehen usw.). Zu einer Bonitätsprüfung gehören beim privaten Interessenten die Selbstauskunft sowie die Schufa-Auskunft. Beim geschäftlichen Interessenten die Handels- und Bankauskunft sowie die Einsicht in betriebswirtschaftliche Daten.
Bürgschaften sind zur Absicherung eines Leasingvertrags möglich und werden ggf. durch den Leasinggeber angefordert.
D
Leasingverträge werden in zunehmendem Maße durch zusätzliche Dienstleistungen erweitert, die bis zum kompletten Fuhrparkmanagement reichen. Wir bieten aktuell an:
- GAP-Deckung
- Technik-Service
- Tank-Service
- Versicherungs-Service
- Mietwagen-Service
- Reporting-Service
- Kfz-Steuer- und Rundfunkgebühren-Service
Da der Leasingnehmer aus rechtlichen Gründen bei Beendigung des Leasingvertrags das Leasingfahrzeug nicht kaufen darf, kann er bei Verträgen mit Restwertabrechnung im Rahmen des Drittkäuferbenennungsrechtes einen Dritten als Käufer benennen, der das Auto zum Marktwert erwerben möchte.
Ausnahme: beim Restwertvertrag mit Andienungsrecht kann der Leasinggeber dem Leasingnehmer das Fahrzeug am Laufzeitende zum Kauf andienen.
E
Grundsätzlich ist die Leasinggesellschaft Eigentümerin des Leasingfahrzeugs, obwohl die Zulassung auf den Leasingnehmer erfolgt. Das hat für den geschäftlichen Leasingnehmer den Vorteil, dass die Objekte nicht in seiner Bilanz erscheinen und die Leasingbeträge sofort als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar sind. (siehe auch: Halter des Leasingfahrzeuges, Bilanzneutralität)
F
Im Juni 2000 verabschiedete der Bundestag ein neues Verbraucherschutzgesetz, das sogenannte Fernabsatzgesetz (FernAbsG), das grundsätzlich für alle Verträge gilt, die unter dem ausschließlichen Einsatz von Fernkommunikationstechniken angebahnt und abgeschlossen werden. Fernkommunikationsmittel in diesem Sinne sind insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk-, Tele- und Mediendienste.
Den Unternehmer verpflichtet das FernAbsG zur weitreichenden Information des Verbrauchers, betreffend:
- eindeutig erkennbarer geschäftlicher Zweck und Identität des Lieferanten
- wesentliche Merkmale der Ware bzw. Dienstleistung,
- Vertragsbeginn,
- Mindestlaufzeit bei Dienstleistungsverträgen,
- Zahlungs- und Lieferbedingungen,
- Belehrung über das Bestehen eines Widerrufs- bzw. Rückgaberechts
Neben der Informationspflicht für den Unternehmer räumt das Fernabsatzgesetz dem Verbraucher ein besonderes Kündigungsrecht ein, (§3 FernAbsG i.V.m §361a BGB). Der Verbraucher kann den Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Erfüllt der Unternehmer seine Informationspflichten nicht, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen und der Kunde kann sogar noch innerhalb von 4 Monaten nach Lieferung frei widerrufen.
Ein Widerrufsrecht besteht nur dann nicht, wenn die Waren auf persönliche Bedürfnisse der Kunden zugeschnitten sind oder aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für die Rücksendung geeignet sind (dies gilt auch für Software, die online zur Verfügung gestellt wird) oder für Waren, die schnell verderben würden.
Unser Produktspektrum beinhaltet umfassende Dienstleistungen, bei deren Nutzung dem gewerblichen Fuhrparkbesitzer die komplette Fuhrparkverwaltung abgenommen wird. Dies sind zum Einzelnen:
- Technik-Service
- Tank-Service
- Versicherungs-Service
- Mietwagen-Service
- Reporting-Service
- Kfz-Steuer- und Rundfunkgebühren-Service
G
Dieses besondere Leasingangebot der ALD Lease Finanz bietet finanziellen Schutz beim Totalverlust Ihres Leasingfahrzeugs. Normalerweise ist der Wiederbeschaffungswert versichert. Die GAP-Deckung (GAP = Guaranteed Asset Protection) hingegen übernimmt die Differenz zwischen Ablösewert und Wiederbeschaffungswert und sichert Sie gegen unangenehme Nachzahlungen im Schadenfall ab.
Diese Zusatzleistung kann optional gegen eine monatliche Gebühr von EUR 7,14 (inkl. MwSt.) in die monatliche Leasingraten eingerechnet werden. Um ein häufiges Missverständnis zu vermeiden: Eine GAP-Deckung ist kein Ersatz für eine Kaskoversicherung!
Sie suchen sich bei einem Automobilhändler einen Gebrauchtwagen aus.
- Das gebrauchte Fahrzeug darf nicht älter als 6 Jahre sein
- Die Mehrwertsteuer muss separat ausweisbar sein
- Die Fahrzeugrechnung an uns muss vom Autohändler ausgestellt sein
- Der Kilometerstand darf maximal 100.000 km betragen
Lassen Sie sich immer ein Angebot des Händlers geben, auf dem neben der genauen Fahrzeugspezifikation auch Erstzulassung, die komplette Fahrgestellnummer und Kilometerstand zu entnehmen sind.
Die Berechnungsgrundlage für Gebrauchtwagen-Leasing (Kaufpreis abzüglich Anzahlung) muss mindestens EUR 8.000 betragen.
Eine Vollkaskoversicherung ist ab einer Berechnungsgrundlage (Kaufpreis abzüglich Sonderzahlung) von EUR 12.500 obligatorisch.
Der geldwerte Vorteil wird nach verschiedenen Varianten ermittelt und abgerechnet. Die in der Praxis häufige 1%-Lösung bedeutet, dass monatlich 1% des Brutto-Neuwagen-Listenpreises (inklusive Extras) für die Steuerberechnung angesetzt werden.
Der Leasinggeber tritt mit dem Leasingvertrag alle Gewährleistungsansprüche an Sie ab. Sie treten also gegenüber dem Hersteller oder Lieferanten als Käufer auf und sind berechtigt und verpflichtet, alle Gewährleistungsansprüche wahrzunehmen.
H
Sie sind Halter des Fahrzeuges. Die Zulassung erfolgt auf Ihren Namen. Sie erwerben damit das Nutzungsrecht am Fahrzeug und sorgen für die Betriebs- und Verkehrssicherheit.
I
Die vom Hersteller / Importeur vorgeschriebenen Wartungsintervalle sind zur Wahrung der Garantieansprüche einzuhalten.
K
Diese beiden Positionen haben wir als durchlaufenden Posten mit in unser Full-Service-Angebot integriert.
Basis dieses Vertrages ist die voraussichtliche Fahrleistung während der Vertragsdauer. Endet der Vertrag, wird das Fahrzeug zurückgegeben. Die Verwertung der Fahrzeuge erfolgt durch den Leasinggeber.
Verrechnet werden nur die tatsächliche Kilometerzahl gegenüber der vertraglich festgelegten Fahrleistung sowie über den normalen Verschleiß hinausgehende Schäden am Fahrzeug. Nicht genutzte Kilometer werden dem Leasingnehmer erstattet, Mehrkilometer werden dem Leasingnehmer nach vorher vereinbarten Kilometersätzen in Rechnung gestellt. In der Regel räumen Leasinggeber eine Kilometerfreigrenze von +/- 2.500 km ein.
L
Die Laufzeit von Autoleasing-Verträgen liegt gemäß Leasingerlass des Bundesfinanzministeriums zwischen 40% und 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Daneben richtet sich die wirtschaftlich sinnvolle Laufzeit nach der jährlichen Fahrleistung. Die ALD LF bietet Leasingverträge mit einer Laufzeit zwischen 30 und 60 Monaten an.
Der Begriff stammt von „to lease“ (englisch = vermieten, verpachten). Bezeichnet wird damit die zeitlich befristete Nutzung oder Gebrauchsüberlassung von Wirtschaftsgütern gegen Entgelt. Seit mehr als 40 Jahren wird Autoleasing in der Bundesrepublik angeboten. In diesem Zeitraum hat es sich als Alternative zur klassischen Finanzierung dynamisch weiterentwickelt. Mittlerweile werden weit mehr als 50% des gesamten Mobilienleasing-Volumens von Automobilen repräsentiert. Wir haben von Anfang an diesen Markt mitgestaltet und sind heute Marktführer im Bereich der herstellerunabhängigen Autoleasinggesellschaften.
Beim Leasing wird mit den Leasingbeträgen aufgrund der Teilamortisation nur die Differenz zwischen dem Fahrzeugpreis und dem Restwert zuzüglich Zinsen gezahlt. Für die Gebrauchsüberlassung des Fahrzeuges und für die ggf. zusätzlich vereinbarten Leistungen werden monatlich Leasingbeträge entrichtet.
Sie bleiben während der Dauer des Leasingvertrages fix und machen die Fahrzeug- bzw. Fuhrparkkosten für den Leasingnehmer zu einer überschaubaren und einfach zu kalkulierenden Größe. Wir geben während der Laufzeit lediglich solche Kostenerhöhungen an den Leasingnehmer weiter, die sich aus Veränderungen in der steuerlichen Gesetzgebung ergeben (z.B. Mehrwertsteuer, Kraftfahrzeugsteuer). Gleiches gilt für Änderungen der Versicherungsprämien beim Full Service.
Die Leasingerlasse sind Richtlinien des Bundesfinanzministeriums zur steuerlichen Behandlung von Leasingverträgen. Es handelt sich dabei um den Vollamortisationserlass für Mobilien vom 19.04.1971 (Der Bundesminister der Finanzen IV, B/2 – S 2170 – 31/71) und den Teilamortisationserlass für Mobilien vom 22.12.1975 (Der Bundesminister der Finanzen IV, B/2 – S 2170 – 161/75).
Die Berücksichtigung dieser Erlasse sichert die steuerliche Anerkennung der juristischen und wirtschaftlichen Eigentümereigenschaft für den Leasinggeber (Eigentümer). Hieraus ergeben sich auch die steuerlichen Vorteile für den gewerblichen Leasingnehmer.
Liquidität bedeutet Zahlungsfähigkeit. Leasing schont Ihre Liquidität, weil Sie mit den Leasingbeträgen nur für die Nutzung des Fahrzeugs zahlen und keine Vorfinanzierung nötig ist
M
Im Rahmen der zusätzlichen Dienstleistungen für geschäftliche Kunden bieten wir den Mietwagen-Service für temporär entstehenden kurzfristigen Bedarf an.
N
Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer entspricht der AfA-Zeit gemäß den amtlichen AfA-Tabellen, z.B. 6 Jahre für Kraftfahrzeuge. Siehe auch Abschreibung.
P
Die Leasingbeträge werden vom geschäftlichen Leasingnehmer aus den mit dem Fahrzeug erwirtschafteten Erträgen finanziert, d. h. „Zahle, wie du verdienst“.
Der Vorteil beim Privat-Leasing liegt darin, dass Sie nicht den vollen Kaufpreis zahlen, sondern nur die Differenz zwischen Anschaffungspreis und voraussichtlichem Gebrauchtwagenwert einschließlich Zinsen.
Ferner ist die Mehrwertsteuer nur auf die Leasingbeträge und die Sonderzahlung zu entrichten. Die Mehrwertsteuer auf den Restwert zahlen Sie als Leasingnehmer nicht. Privat-Leasing ermöglicht es Ihnen, alle Vorteile eines jungen Fahrzeuges zu nutzen:
- immer den aktuellsten Sicherheitsstandard
- immer die modernste Technologie
- geringes Reparaturrisiko
R
Zu fest vereinbarten Terminen werden dem geschäftlichen Kunden aktuelle Daten über den Fuhrpark zur Verfügung gestellt. Siehe auch Dienstleistungen.
Der Restwert ist eine kalkulatorische Größe, die sich am voraussichtlichen Gebrauchtwagenwert eines Leasingfahrzeugs nach Ablauf des Vertrags orientiert. Die Höhe des Restwerts ist abhängig von Fahrzeugtyp, Nutzungsart, Laufleistung und Laufzeit.
Bei diesem Vertrag liegt die Laufzeit zwischen 30 und 60 Monaten. Aufgrund der zu erwartenden Kilometerleistung wird schon am Anfang der Restwert zum Laufzeitende festgelegt. Wird nach Ablauf des Vertrages beim Verkauf des Fahrzeuges ein Mehrerlös erzielt, erhält der Leasingnehmer gemäß dem Teilamortisationserlass 75% dieses Betrages. Die verbleibenden 25% können als Mehrerlösbeteiligung in einen Anschlussvertrag eingebracht werden. Ein eventueller Mindererlös wird vom Leasingnehmer ausgeglichen.
S
Unter „Sale and lease back“ versteht man den Verkauf der eigenen Fahrzeuge an eine Leasinggesellschaft, wobei gleichzeitig für diese Objekte Leasingverträge abgeschlossen werden
Geschäftliche Fuhrparkkunden, die mit uns einen Service-Vertrag abgeschlossen haben, werden mit unserer Service-Card ausgestattet. Damit können Wartungs- und Verschleißreparaturen sowie Reifenersatz bargeldlos abgewickelt werden. Die autorisierten Fachwerkstätten rechnen dann direkt mit uns ab.
Unter Sonderausstattung versteht man zusätzliche Ausstattungsdetails, die auf Wunsch des Kunden direkt ab Werk in das Fahrzeug eingebaut werden.
Beim Privat-Leasing wird üblicherweise eine Sicherheits- bzw. Eigenleistung in Form einer Sonderzahlung vereinbart. Die Sonderzahlung verringert die Berechnungsgrundlage und somit die monatlichen Leasingbeträge. Auch beim geschäftlichen Leasing kann eine Sonderzahlung vereinbart werden. Alternativ zur Sonderzahlung kann auch eine entsprechende Kaution hinterlegt werden.
Leasingbeträge sind für den gewerblichen Leasingnehmer steuerlich sofort abzugsfähige Betriebsausgaben und verringern damit die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer.
T
Den geschäftlichen Kunden wird mit Tankkarten bargeldloses Tanken an über 10.000 Tankstellen bundesweit ermöglicht. Die Abrechnung erfolgt nach Ist-Kosten. Selbstverständlich ist das Reporting inklusive. Siehe auch Dienstleistungen.
Unsere Service-Card (Voraussetzung ist der Abschluss eines Service-Vertrags) ermöglicht dem Kunden, Reparaturen, Inspektionen und AU-/HU-Gebühren bei autorisierten Werkstätten bargeldlos zu begleichen. Haben Sie diesen Service abgeschlossen, übernimmt die ALD LF das Risiko der Reparaturkostenentwicklung! Siehe auch Dienstleistungen.
Als Amortisation wird die planmäßige Tilgung einer Verbindlichkeit bezeichnet. Beim Kfz-Leasing erfolgt eine Amortisation nur zum Teil, da mit den Leasingbeträgen lediglich die Differenz zwischen Anschaffungspreis und voraussichtlichem Gebrauchtwagenwert inklusive Zinsen abgedeckt wird. Durch die Teilamortisation ergeben sich die attraktiven monatlichen Leasingbeträge.
U
Wird der Leasingnehmer unverschuldet in einen Unfall verwickelt, so trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung sämtliche Kosten im Zusammenhang mit diesem Unfall. Bei einem selbstverschuldeten Unfall kommt die Vollkaskoversicherung für die anfallenden Reparaturkosten und die Abschleppkosten bis zur nächsten Werkstatt auf.
V
Zu Ihrem Schutz ist es erforderlich, das Leasingfahrzeug Vollkasko zu versichern. Nur mit diesem Versicherungsschutz sind Sie bei einem Unfall durch eigenes Verschulden abgesichert. Für geschäftliche Leasingnehmer ist die Übernahme der Haftpflicht- und Kaskoversicherung des Fahrzeuges als zusätzliche Dienstleistung in unserem Angebot enthalten.
Bei Einschluss dieser Dienstleistung übernehmen wir die gesamte Schadensabwicklung und die Vorfinanzierung der Unfallreparaturkosten. Zusätzlich bieten wir zu günstigen Konditionen den Abschluss einer Rechtsschutz- und Schutzbriefversicherung sowie Insassen-/Unfallversicherung an. Auch für Privatkunden haben wir Leasingangebote, die die Vollkasko- und Haftpflichtversicherung zu Sonderkonditionen beinhalten.
Die ALD Lease Finanz handelt für Sie günstige Konditionen aus, erstellt komplette Versicherungskonzepte, wickelt im Falle eines Falles unkompliziert rundum alle Schäden ab, vermittelt Mietwagen, macht Ansprüche beim Versicherer oder Dritten geltend. Für Privatkunden und geschäftliche Einzelkunden besteht ein attraktiver Pauschaltarif. Siehe auch Dienstleistungen.
Man unterscheidet 3 verschiedene Vertragsformen:
- Kilometervertrag
- Restwertvertrag
- Restwertvertrag mit Andienungsrecht
W
Die vorgeschriebenen Wartungs- und Inspektionsarbeiten lässt der Leasingnehmer bei autorisierten Fachwerkstätten durchführen. Dadurch wird gewährleistet, dass die Verkehrssicherheit des Leasingfahrzeugs und der Garantieanspruch aufrechterhalten werden.
Z
Hierbei handelt es sich um Zubehör, das ab Werk nicht lieferbar ist. Bei Einbau von umfangreichem Zubehör ist eine vorherige Abstimmung mit dem Leasinggeber notwendig.
Die Fahrzeuge werden auf Ihren Namen zugelassen (Privatleasing) oder auf den Ihrer Firma (geschäftliches Leasing, Dienstwagenleasing).