Rückruf-Service

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M bis S

M

Mietwagen-Service


Im Rahmen der zusätzlichen Dienstleistungen für geschäftliche Kunden bieten wir den Mietwagen-Service für temporär entstehenden kurzfristigen Bedarf an.

N

Nutzungsdauer, betriebsgewöhnliche


Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer entspricht der AfA-Zeit gemäß den amtlichen AfA-Tabellen, z.B. 6 Jahre für Kraftfahrzeuge. Siehe auch Abschreibung.

P

Pay-As-You-Earn-Effekt


Die Leasingbeträge werden vom geschäftlichen Leasingnehmer aus den mit dem Fahrzeug erwirtschafteten Erträgen finanziert, d. h. "Zahle, wie du verdienst".

Privat-Leasing


Der Vorteil beim Privatleasing liegt darin, dass Sie nicht den vollen Kaufpreis zahlen, sondern nur die Differenz zwischen Anschaffungspreis und voraussichtlichem Gebrauchtwagenwert einschließlich Zinsen.

Ferner ist die Mehrwertsteuer nur auf die Leasingbeträge und die Sonderzahlung zu entrichten. Die Mehrwertsteuer auf den Restwert zahlen Sie als Leasingnehmer nicht. Privatleasing ermöglicht es Ihnen, alle Vorteile eines jungen Fahrzeuges zu nutzen:

   1. immer den aktuellsten Sicherheitsstandard

   2. immer die modernste Technologie

   3. geringes Reparaturrisiko

R

Reporting-Service


Zu fest vereinbarten Terminen werden dem geschäftlichen Kunden aktuelle Daten über den Fuhrpark zur Verfügung gestellt. Siehe auch Dienstleistungen.

Restwert


Der Restwert ist eine kalkulatorische Größe, die sich am voraussichtlichen Gebrauchtwagenwert eines Leasingfahrzeugs nach Ablauf des Vertrags orientiert. Die Höhe des Restwerts ist abhängig von Fahrzeugtyp, Nutzungsart, Laufleistung und Laufzeit.

Restwertvertrag


Bei diesem Vertrag liegt die Laufzeit zwischen 30 und 60 Monaten. Aufgrund der zu erwartenden Kilometerleistung wird schon am Anfang der Restwert zum Laufzeitende festgelegt. Wird nach Ablauf des Vertrages beim Verkauf des Fahrzeuges ein Mehrerlös erzielt, erhält der Leasingnehmer gemäß dem Teilamortisationserlass 75% dieses Betrages. Die verbleibenden 25% können als Mehrerlösbeteiligung in einen Anschlussvertrag eingebracht werden. Ein eventueller Mindererlös wird vom Leasingnehmer ausgeglichen.

S

Sale and lease back


Unter "Sale and lease back" versteht man den Verkauf der eigenen Fahrzeuge an eine Leasing-Gesellschaft, wobei gleichzeitig für diese Objekte Leasingverträge abgeschlossen werden

Service-Card


Geschäftliche Fuhrparkkunden, die mit uns einen Service-Vertrag abgeschlossen haben, werden mit unserer Service-Card ausgestattet. Damit können Wartungs- und Verschleißreparaturen sowie Reifenersatz bargeldlos abgewickelt werden. Die autorisierten Fachwerkstätten rechnen dann direkt mit uns ab.

Sonderausstattung


Unter Sonderausstattung versteht man zusätzliche Ausstattungsdetails, die auf Wunsch des Kunden direkt ab Werk in das Fahrzeug eingebaut werden.

Sonderzahlung


Beim Privatleasing wird üblicherweise eine Sicherheits- bzw. Eigenleistung in Form einer Sonderzahlung vereinbart. Die Sonderzahlung verringert die Berechnungsgrundlage und somit die monatlichen Leasingbeträge. Auch beim geschäftlichen Leasing kann eine Sonderzahlung vereinbart werden. Alternativ zur Sonderzahlung kann auch eine entsprechende Kaution hinterlegt werden.

Steuerliche Vorteile


Leasingbeträge sind für den gewerblichen Leasingnehmer steuerlich sofort abzugsfähige Betriebsausgaben und verringern damit die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer.

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