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G

GAP-Deckung


Dieses besondere Leasingangebot der ALD Lease Finanz bietet finanziellen Schutz beim Totalverlust Ihres Leasingfahrzeugs. Normalerweise ist der Wiederbeschaffungswert versichert. Die GAP-Deckung (GAP = Guaranteed Asset Protection) hingegen übernimmt die Differenz zwischen Ablösewert und Wiederbeschaffungswert und sichert Sie gegen unangenehme Nachzahlungen im Schadenfall ab.

Diese Zusatzleistung kann optional gegen eine monatliche Gebühr von EUR 7,14 € (inkl. MwSt.) in die monatliche Leasingraten eingerechnet werden. Um ein häufiges Missverständnis zu vermeiden: Eine GAP-Deckung ist kein Ersatz für eine Kaskoversicherung!

Gebrauchtwagen Leasing Voraussetzungen


Sie suchen sich bei einem Automobilhändler einen Gebrauchtwagen aus.

  • Das gebrauchte Fahrzeug darf nicht älter als 6 Jahre sein 
  • Die Mehrwertsteuer muss separat ausweisbar sein
  • Die Fahrzeugrechnung an uns muss vom Autohändler ausgestellt sein
  • Der Kilometerstand darf maximal 100.000 km betragen

Lassen Sie sich immer ein Angebot des Händlers geben, auf dem neben der genauen Fahrzeugspezifikation auch Erstzulassung, die komplette Fahrgestellnummer und Kilometerstand zu entnehmen sind.

Die Berechnungsgrundlage für Gebrauchtwagen-Leasing (Kaufpreis abzüglich Anzahlung) muss mindestens EUR 8.000 betragen.

Eine Vollkaskoversicherung ist ab einer Berechnungsgrundlage (Kaufpreis abzüglich Sonderzahlung) von EUR 12.500 obligatorisch.

Geldwerter Vorteil


Der geldwerte Vorteil wird nach verschiedenen Varianten ermittelt und abgerechnet. Die in der Praxis häufige 1%-Lösung bedeutet, dass monatlich 1% des Brutto-Neuwagen-Listenpreises (inklusive Extras) für die Steuerberechnung angesetzt werden.

Gewährleistung


Der Leasinggeber tritt mit dem Leasingvertrag alle Gewährleistungsansprüche an Sie ab. Sie treten also gegenüber dem Hersteller oder Lieferanten als Käufer auf und sind berechtigt und verpflichtet, alle Gewährleistungsansprüche wahrzunehmen.

H

Halter des Leasingfahrzeuges


Sie sind Halter des Fahrzeuges. Die Zulassung erfolgt auf Ihren Namen. Sie erwerben damit das Nutzungsrecht am Fahrzeug und sorgen für die Betriebs- und Verkehrssicherheit.

I

Instandhaltung


Die vom Hersteller/Importeur vorgeschriebenen Wartungsintervalle sind zur Wahrung der Garantieansprüche einzuhalten.

K

Kfz-Steuer und Rundfunkservice


Diese beiden Positionen haben wir als durchlaufenden Posten mit in unser Full-Service Angebot integriert.

Kilometervertrag


Basis dieses Vertrages ist die voraussichtliche Fahrleistung während der Vertragsdauer. Endet der Vertrag, wird das Fahrzeug zurückgegeben. Die Verwertung der Fahrzeuge erfolgt durch den Leasinggeber.

Verrechnet werden nur die tatsächliche Kilometerzahl gegenüber der vertraglich festgelegten Fahrleistung sowie über den normalen Verschleiß hinausgehende Schäden am Fahrzeug. Nicht genutzte Kilometer werden dem Leasingnehmer erstattet, Mehrkilometer werden dem Leasingnehmer nach vorher vereinbarten Kilometersätzen in Rechnung gestellt. In der Regel räumen Leasinggeber eine Kilometerfreigrenze von +/- 2.500 km ein.

L

Laufzeit von Leasingverträgen


Die Laufzeit von Autoleasingverträgen liegt gemäß Leasing-Erlass des Bundesfinanzministeriums zwischen 40% und 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Daneben richtet sich die wirtschaftlich sinnvolle Laufzeit nach der jährlichen Fahrleistung. Die ALD LF bietet Leasingverträge mit einer Laufzeit zwischen 30 und 60 Monaten an.

Leasing


Der Begriff stammt von "to lease" (englisch = vermieten, verpachten). Bezeichnet wird damit die zeitlich befristete Nutzung oder Gebrauchsüberlassung von Wirtschaftsgütern gegen Entgelt. Seit mehr als 40 Jahren wird Autoleasing in der Bundesrepublik angeboten. In diesem Zeitraum hat es sich als Alternative zur klassischen Finanzierung dynamisch weiterentwickelt. Mittlerweile werden weit mehr als 50% des gesamten Mobilienleasing-Volumens von Automobilen repräsentiert. Wir haben von Anfang an diesen Markt mitgestaltet und sind heute Marktführer im Bereich der herstellerunabhängigen Autoleasinggesellschaften.

Leasing-Beträge


Beim Leasing wird mit den Leasingbeträgen aufgrund der Teilamortisation nur die Differenz zwischen dem Fahrzeugpreis und dem Restwert zuzüglich Zinsen gezahlt. Für die Gebrauchsüberlassung des Fahrzeuges und für die ggf. zusätzlich vereinbarten Leistungen werden monatlich Leasingbeträge entrichtet.

Sie bleiben während der Dauer des Leasingvertrages fix und machen die Fahrzeug- bzw. Fuhrparkkosten für den Leasingnehmer zu einer überschaubaren und einfach zu kalkulierenden Größe. Wir geben während der Laufzeit lediglich solche Kostenerhöhungen an den Leasingnehmer weiter, die sich aus Veränderungen in der steuerlichen Gesetzgebung ergeben (z.B. Mehrwertsteuer, Kraftfahrzeugsteuer). Gleiches gilt für Änderungen der Versicherungsprämien beim Full Service.

Leasing-Erlasse


Die Leasing-Erlasse sind Richtlinien des Bundesfinanzministeriums zur steuerlichen Behandlung von Leasingverträgen. Es handelt sich dabei um den Vollamortisationserlass für Mobilien vom 19.04.1971 (Der Bundesminister der Finanzen IV, B/2 - S 2170 - 31/71) und den Teilamortisationserlass für Mobilien vom 22.12.1975 (Der Bundesminister der Finanzen IV, B/2 - S 2170 - 161/75).

Die Berücksichtigung dieser Erlasse sichert die steuerliche Anerkennung der juristischen und wirtschaftlichen Eigentümereigenschaft für den Leasinggeber (Eigentümer). Hieraus ergeben sich auch die steuerlichen Vorteile für den gewerblichen Leasingnehmer.

Liquidität


Liquidität bedeutet Zahlungsfähigkeit. Leasing schont Ihre Liquidität, weil Sie mit den Leasingbeträgen nur für die Nutzung des Fahrzeugs zahlen und keine Vorfinanzierung nötig ist

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