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FAQ - Häufig gestellte Fragen

1. Ich möchte ein Fahrzeug leasen. Was muss ich tun?

Senden Sie uns Ihre Anfrage, wir setzen uns kurzfristig mit Ihnen in Verbindung. Alternativ kontaktieren Sie uns telefonisch und wir stellen Ihren Wagen gemeinsam zusammen.

Details zu Ihrer Leasinganfrage, wie beispielsweise zur Kalkulation, zu Vertragsfragen oder Lieferzeiten, klären wir direkt mit Ihnen in einem telefonischen Beratungsgespräch. Hat Sie unser Leistungsangebot überzeugt, senden wir Ihnen die Unterlagen für die Bonitätsprüfung zu.  Nach positiver Bonitätsprüfung erhalten Sie umgehend eine Leasingzusage. Die Vertragsunterlagen erhalten Sie per Post. Bitte senden Sie diese unterzeichnet per PostIdent-Verfahren an uns zurück.

Leasing eines Neuwagens:  

Bei der Neuwagen-Beschaffung durch uns wird Ihr Fahrzeug bei einem unserer Händler im Bundesgebiet bestellt. Erfolgt die Neuwagen-Beschaffung durch Sie, bestellen Sie direkt beim Händler Ihrer Wahl. In letzterem Fall treten wir in den abgeschlossenen Kaufvertrag mit allen Rechten und Pflichten ein. Lehnen Sie sich entspannt zurück, die Formalitäten erledigen wir.

Wir liefern Ihren neuen Wagen, auf Wunsch bereits zugelassen, direkt vor Ihre Haustür. Sie möchten Ihr neues Fahrzeug gerne selbst beim Händler abholen? Für uns kein Problem! In Abhängigkeit vom gewählten Fahrzeugmodell ist auch eine Werksabholung möglich.

Leasing eines Gebrauchtwagens:  

Beim Leasing eines Gebrauchtwagens kümmern Sie sich selbst um die Fahrzeugbeschaffung. Haben Sie dann einen Gebrauchten gefunden und mit dem Händler einen Kaufvertrag geschlossen, treten wir mit allen Rechten und Pflichten in den Vertrag ein.

Leasen Sie einen Gebrauchtwagen, holen Sie Ihr neues Fahrzeug vor Ort ab. Auf Wunsch können wir Sie auch bei der Zulassung unterstützen.

2. Warum muss ich eine Schufa-Auskunft abgeben, wenn ich ein Auto leasen will?

Leasinggesellschaften gehen mit Abschluss von Leasingverträgen vielfältige Risiken ein, z. B. das Restwert-Risiko, Vertragsrisiko und eben auch das Risiko der Kundenbonität. Vor dem Abschluss eines Leasingvertrags informiert sich der Leasinggeber über den Interessenten. Die Einholung dieser Informationen dient dazu, das Risiko für die Leasinggesellschaft hinreichend abzusichern.

Zu einer Bonitätsprüfung gehören beim privaten Interessenten die Selbstauskunft und die Schufa-Auskunft. Beim gewerblichen Interessenten die Handels- und Bankauskunft sowie die Einsicht in betriebswirtschaftliche Daten.

Als Finanzdienstleistungsunternehmen ist die ALD Lease Finanz GmbH verpflichtet, eine Bonitätsprüfung durchzuführen und hierfür erforderliche Unterlagen einzuholen. Je aussagekräftiger Ihre Informationen sind, desto schneller und einfacher können wir über Ihre Leasinganfrage entscheiden.

3. Was ist der entscheidende Unterschied zwischen Leasing und Finanzierung?

Ein geleastes Fahrzeug ist Eigentum der Leasinggesellschaft und wird dem Leasingnehmer für die vereinbarte Laufzeit zur Nutzung überlassen. Mit den Leasingraten zahlt der Leasingnehmer die Wertminderung des Fahrzeugs, die es durch die Nutzung erfährt.

Ein kreditfinanziertes Fahrzeug hingegen ist Eigentum des Kunden. Mit den monatlichen Raten trägt der Käufer den Kredit ab. 

Der Unterschied zwischen Leasing und Finanzierung liegt also vor allem in der Eigentumsfrage.

4. Darf ich mein Leasingfahrzeug am Vertragsende behalten?

Wir dürfen Ihnen gemäß der Leasing-Erlasse des Bundesfinanzministeriums keinen Anspruch auf das Fahrzeug zusichern. Beim Restwertvertrag mit Andienungsrecht gibt es jedoch die Möglichkeit, dass wir Ihnen das Fahrzeug am Laufzeitende zum vereinbarten Restwert verkaufen.

5. Was passiert mit den Autos, die an die ALD Lease Finanz zurückgegeben werden?

Die sogenannten Leasing-Rückläufer gehen entweder zurück an den Autohändler oder wir verkaufen diese Fahrzeuge weiter. Sowohl Händler als auch Privatpersonen zählen zu unseren Kunden. Sie haben Interesse an einem topgepflegten Gebrauchten? Sprechen Sie uns an oder besuchen Sie unsere Gebrauchtwagen-Plattform JuhuAuto hier.

6. Was passiert bei einem Totalschaden? Muss ich die Differenz zwischen Ablösewert (auf den der Leasinggeber Anspruch hat) und dem Wiederbeschaffungswert (den die Versicherung zahlt) aus eigener Tasche zahlen?

Nein, mit der ALD Lease Finanz können Sie dieses Risiko absichern! In unseren Leasingverträgen kann optional die GAP-Deckung für nur 7,14 Euro (inkl. MwSt.) im Monat abgeschlossen werden. Mit GAP-Deckung haben Sie keine zusätzlichen Unannehmlichkeiten im Schadenfall und können ohne Nachzahlungen sofort ein neues Fahrzeug leasen.

Ohne die GAP-Deckung haften Sie im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls für die Deckungslücke zwischen unserem Buchwert und dem Wiederbeschaffungswert.

7. Muss ich Kosten für Inspektionen, Reparaturen oder Reifenwechsel selbst zahlen?

Ja, der private Leasingnehmer hat alle notwendigen Reparaturen und Erhaltungsarbeiten an dem Leasingfahrzeug auf seine Kosten durchzuführen. Dazu gehören auch Reifenwechsel. Gewerblichen Kunden bieten wir jedoch die Möglichkeit, diese Eventualitäten durch optionale Service-Pakete gegen eine monatliche Gebühr abzudecken. Siehe auch Full Service-Leasing.

8. Lohnt sich Leasing für Privatpersonen überhaupt?

Ja, Leasing ist auch für Privatpersonen lohnend. Vor dem Hintergrund, dass die Mobilität im Vordergrund steht und nicht das Fahrzeug als Eigentum, stellen sich viele die Frage: Warum ein Auto kaufen, wenn man es kostengünstig leasen kann?

Vorteile, die insbesondere für Privatkunden gelten:

  • Ein Fahrzeug auf dem neusten Stand der Technik und Sicherheit 
  • Sie fahren ein aktuelles, modernes Modell
  • Ihr Fahrzeug hat geringe Verbrauchswerte
  • Sie fahren umweltbewusst
  • Sie können den Fahrzeugtyp Ihren wechselnden Bedürfnissen anpassen und müssen nicht jahrlang das gleiche Auto fahren
  • Ihre ganzen Ersparnisse gehen nicht in den Kauf eines neuen Fahrzeugs, sondern stehen Ihnen noch für andere Investitionen zur Verfügung
  • Keine Schwierigkeiten und Mühen mit dem privaten Fahrzeugverkauf

9. Soll ich mich für einen Restwert- oder Kilometervertrag entscheiden? 

Das kann man so pauschal nicht sagen, zumal es während der Leasingzeit keinen Unterschied macht, für welche Vertragsart Sie sich entschieden haben. Unterschiede ergeben sich erst am Ende des Vertrages:

Der Kilometervertrag wird auf Basis der Kilometerlaufleistung während der Vertragslaufzeit kalkuliert. Endet der Vertrag, geben Sie das Fahrzeug einfach an uns zurück. Die Weitervermarktung übernehmen wir. Verrechnet wird lediglich die tatsächliche Kilometerlaufleistung gegenüber der vertraglich vereinbarten Kilometerlaufleistung (unter Berücksichtigung der Kilometerfreigrenze von +/- 2.500 km) sowie über den normalen Verschleiß hinausgehende Schäden am Fahrzeug gemäß der "Fairen Fahrzeugbewertung".

Den Restwertvertrag wählen unsere Kunden, wenn eine Gesamtfahrleistung nicht abzuschätzen ist. Bei Abschluss des Leasingvertrags wird ein Restwert vereinbart. Diesen Restwert gestalten wir entsprechend unserer Marktkenntnisse so, dass er am Vertragsende dem voraussichtlich erzielbaren Marktwert entspricht. Endet der Vertrag, nennen Sie uns einen Interessenten (z. B. Verwandter oder Bekannter), der das Fahrzeug zum kalkulierten Restwert kaufen wird. Nennen Sie keinen Interessenten, ermittelt ein Gutachter den Wert und wir vermarkten das Fahrzeug weiter. Wird ein Mehrerlös erzielt, erhalten Sie davon 75%. Leasen Sie Ihr nächstes Auto wieder bei uns, schreiben wir Ihnen die verbleibenden 25 % des Mehrerlöses als Bonus für das Anschlussgeschäft gut. Bei einem Mindererlös (Erlös unter dem ursprünglich kalkulierten Restwert), gleichen Sie die Differenz aus.

10. Was ist die „Faire Fahrzeugbewertung“?

Bei Kilometerverträgen wird bei Rückgabe des Fahrzeugs eine Endabrechnung durchgeführt. Mehr- oder Minderkilometer sowie eventuelle Schäden, die über den normalen Verschleiß hinausgehen, werden ermittelt und bewertet. Die Endabrechung führen wir auf Basis eines vom TÜV zertifizierten Verfahrens, der „Fairen Fahrzeugbewertung“, durch.

Nach Ablauf des Leasingvertrags beurteilen unabhängige Kfz-Sachverständige den Fahrzeugzustand. Dabei wird nach nutzungsgemäßen Gebrauchsspuren und Schäden, die auf Kosten des Leasingnehmers zu beseitigen sind, unterschieden. Die „Faire Fahrzeugbewertung“ gibt dem Kunden die Garantie für eine qualifizierte und korrekte Bewertung.

Ist eine Reparatur erforderlich, geschieht dies so günstig wie möglich: Statt einen Neuzustand der betroffenen Teile zu fordern, gibt sich die ALD Lease Finanz GmbH mit einem „nutzungsgemäßen Zustand“ zufrieden. Konkret bedeutet das: Statt aufwändiger Lackierungen geben wir z. B. modernen Smart-Repair-Verfahren den Vorzug.  

11. Was ist bei der Fahrzeugrückgabe zu beachten?

Die Abwicklung der Fahrzeugrückgabe erfolgt über erfahrene Partner, die für einen reibungslosen Ablauf sorgen. Sie können das Fahrzeug an einem ausgewählten DEKRA Automobil-Standort innerhalb Deutschlands abgeben.

Gegen Aufpreis ist auch eine Fahrzeugabholung an einem individuell vereinbarten Standort möglich. Gewährleisten Sie bei der Übergabe bitte ausreichende Helligkeit und einen trockenen Stellplatz. Der Tank muss für das Erreichen der nächsten Tankstelle ausreichend befüllt sein. In Ihrem Beisein wird ein Rückgabeprotokoll erstellt, das den Zustand Ihres Fahrzeugs dokumentiert.  

12. Was muss ich tun, wenn ich einen Unfall mit dem Leasingfahrzeug habe?

Bitte unterrichten Sie uns umgehend und halten Sie Ihre Versicherungsdaten und ggf. die Versicherungsdaten des Unfallgegners bereit.

Unsere 24-Stunden-Notdienst-Nummer: 0180 / 3 67 10 06*

*9 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz; max. 42 Cent/Min. im Mobilfunk

Voraussichtliche Reparaturkosten über 1.500 Euro müssen zudem mit uns besprochen werden, da wir als Leasinggeber Eigentümer des Fahrzeugs sind. Im Einzelfall kann entschieden werden, bestimmte Reparaturen nicht vorzunehmen. So z. B., wenn es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt.  

Bitte schauen Sie auch in Ihren Leasingvertrag. Dort finden Sie die Details.

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